Münze und Klinge
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 Der Familienkodex & Strafkatalog

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BeitragThema: Der Familienkodex & Strafkatalog   Der Familienkodex & Strafkatalog I_icon_minitimeDo Dez 01, 2016 1:08 pm

Der Familienkodex


Der Familienkodex & Strafkatalog U1GKIrV



Im Sinne einer Erweiterung von Struktur und Organisation tritt der sogenannte Familienkodex in Kraft. Zwanzig unabdingbare Vorschriften, deren Missachtung in jedem Fall angepasste Strafen nach sich ziehen. Jedes Mitglied, und auch bereits die Anwärter, haben dem Kodex unbedingte Folge zu leisten.  




  1. Die Familie steht über allem.
  2. Fehden: Keine feindselige Bekämpfung innerhalb der Familie.
  3. Diebstahl: Kein Diebstahl innerhalb der Familie.
  4. Verschwiegenheit: Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden.
  5. Interna: Mit Nicht-Mitgliedern, oder in ihrer Anwesenheit, wird nicht über Familieninterna gesprochen.
  6. Mord: Morde müssen durch den Boss genehmigt werden.
  7. Tribut: Jeden Monat müssen Tributzahlungen an den Boss entrichtet werden – auch Gewinne durch Nebengeschäfte.
  8. Treuebruch: Für Mitglieder ist der Partner anderer Mitglieder ein Tabu.
  9. Prostitution: Das eigene Prostituieren, oder das Prostituieren anderer ist streng verboten.
  10. Drogen: Der Verkauf von Drogen ist gestattet – der Gebrauch nicht.
  11. Unterstützung: Die Familie wird zu jeder gegebenen Gelegenheit unterstützt, betreffend den Besuch von Geschäften, Kundenerwerb, etc.
  12. Wandlung: Die Wandlung in einen Worgen ist nur in äußersten Notsituationen gestattet.
  13. Ausbildung: Erhalt, Ausbau und Weitergabe von Fähigkeiten sind gefordert.
  14. Gesetz des Stärkeren: Im Falle einer Diskrepanz gilt das Recht des Ranghöheren. Bei Gleichrangigen wird das Recht durch einen Kampf vor Augen der Familie ausgemacht.
  15. Nachwuchs: Kinder werden sowohl aus der Familie, als auch ihren Geschäften herausgehalten.
  16. Triebsamkeit: Das "Herumhuren" innerhalb und außerhalb der Familie ist rufschädigend für die Familie und damit Sakrileg.
  17. Gehorchen von Anweisungen: Sich dem berechtigten Wort eines Ranghöheren zu widersetzen ist entgegen dem Sinne der Familienstruktur und ist somit nach logischem Ermessen zu unterlassen.
  18. Erniedrigung innerhalb der Familie: Das Erniedrigen aus Gründen der Selbstwertsteigerung, oder des Amüsements stehen entgegen dem Sinne eines Familiengefüges und führen schnell zur eigenen Herabwürdigung.
  19. Verhalten gegenüber anderen Banden: Die Art und Weise des Verfahrens mit Fremdorganisationen ist den Bossen überlassen und mit jenen abzusprechen.
  20. Das Verhalten nach Außen: Es ist stets darauf zu achten, dass die Familie nach außen hin ein erhabenes und zuverlässiges Bild zeigt. Zuwiderhandeln schadet dem  Ruf der Familie und ist damit Sakrileg.







Zuletzt von Avaliar am Mo Dez 05, 2016 5:01 pm bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Der Familienkodex & Strafkatalog   Der Familienkodex & Strafkatalog I_icon_minitimeDo Dez 01, 2016 1:08 pm

Der Familienstrafkatalog


Der Familienkodex & Strafkatalog U1GKIrV

Verstöße gegen den Kodex oder Vergehen anderer Art innerhalb der familiären Reihen folgen in Strafmaß und dessen Ausübung ganz eigenen Regeln, die wenig bis nicht mit der Gesetzgebung des Königreiches Sturmwind übereinstimmen. Warum auch?

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Familienpriorität:

Anwärter oder Handlanger:
Erstes Mal –  Verbale Mahnung.
Zweites Mal – Keine Aufnahme.

Getreue:
Erstes Mal – Kreis um den Kehlkopf ritzen.
Zweites Mal – Senkrechter Schnitt über den Kehlkopf.
Drittes Mal – Waagerechter Schnitt durch den Kehlkopf.

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Bekämpfung innerhalb der Familie:

Anwärter oder Handlanger:
Erstes Mal – Starke Prügelstrafe
Zweites Mal – Keine Aufnahme.

Getreue:
Erstes Mal – Starke Prügelstrafe
Zweites Mal – Starke Prügelstrafe plus letzter Warnung
Drittes Mal – Weiteres Prügeln wird verhindert. Abtrennen der Schlaghand.

______________________________________________


Diebstahl innerhalb der Familie:

Anwärter oder Handlanger:
Enteignung, keine Aufnahme.

Getreue:
Erstes Mal – Brechen der Hand und Drohung.
Jedes weitere Mal - Ein Finger wird entfernt.
Sobald ein Getreuer dadurch nutzlos wird – Enteignung, Verkrüppelung, Verbannung.

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Verstoß gegen die Verschwiegenheit:

Anwärter oder Handlanger:
Erstes Mal – Starke Prügelstrafe konzentriert auf den Mundbereich.
Zweites Mal – Keine Aufnahme, Zahnentfernung.

Getreue:
Erstes Mal – Schnitt über die Zunge.
Zweites Mal – Zungenspitze spalten.
Drittes Mal – Zunge entfernen.

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Rachemord:

Anwärter oder Handlanger:
Notwehr - Geldstrafe, Auslieferung an die Wache, Hilfe je nachdem wie gut die Leistungen zuvor waren.
Affekt-Mord - Hohe Geldstrafe, Auslieferung an die Wache, keine Hilfe.
Geplanter Mord - Keine Aufnahme, Auslieferung an die Wache, eventuelles Abladen von Strafen.

Getreue:
Notwehr -  Keine Strafe.
Affekt-Mord – Hohe Geldstrafe, im Fall der Fälle Hilfe wenn eingebuchtet.
Geplanter Mord – Todesstrafe.

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Ausbleibende Tributzahlungen:

Anwärter:
Nicht betroffen.

Handlanger:
Erstes Mal - Doppelzahlung bei einmaligen Vergehen.
Enteignung bei mehrfachen Vergehen.

Getreue:
Erstes Mal - Doppelzahlung. Alternativ abarbeiten (unangenehme Tätigkeiten für den Lerneffekt).
Zweites Mal - Enteignung von fünfzig Prozent des bekannten Gesamteigentums – nach Entscheid des ranghöchsten Anwesenden.
Drittes Mal - Komplette Enteignung des bekannten Gesamteigentums, bis auf eine Hose und einfache Schuhe (bei Frauen noch ein einfaches Unterhemd). Abarbeiten durch äußerst unangenehme Tätigkeiten.

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Treuebruch:

Anwärter oder Handlanger:
Keine Aufnahme, Strafe nach Entscheid des/der "Betrogenen".

Getreue:
Wenn "einseitiges" Vergehen -  Todesstrafe durch unbehandelte Kastration.
Wenn "beidseitiges" Vergehen -  Gemeinsame Strafe nach Entscheid des/der Betrogenen. Gefolgt von etwaiger Doppeltodesstrafe je nach Laune von Ticks. Rücken an Rücken in eine Klippe schmeißen.
Wenn "Betrogene/r" mitmacht - Skeptisches Stirnrunzeln von Ticks, und ein enttäuschtes Kopfschütteln. Hat denn keiner Respekt vor dem Band zwischen zwei Menschen?

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Prostitution:

Anwärter oder Handlanger:
Wenn selbst prostituiert - Keine Aufnahme.
Wenn andere prostituierend – Tod durch Steinigung.

Getreue:
Selbst prostituiert - Enteignung, Verbannung aus der Familie. Wenn Zwangsprostituiert, ausmerzen der Verantwortlichen.
Wenn andere prostituierend – Tod durch Steinigung.

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Drogengebrauch:

Anwärter oder Handlanger:
Keine Aufnahme.

Getreue:
Wenn leicht alkoholisiert - Keine Strafe, Mahnung.
Wenn berauscht – Auftragslosigkeit, Ausgrenzung aus aktiven Aufgaben und "Projekten".
Wenn stark berauscht/komplett unbrauchbar – "Ausnüchterungszelle" - zwei Tage ohne Speis und Trank in einem Erdloch in Westfall..
Wenn mehrfach stark berauscht – Lebendig begraben für zwei Tage.

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Ausbleibende Unterstützung:

Anwärter oder Handlanger:
Keine Aufnahme.

Getreue:
Ausschluss aus den Projekten der Familie.

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Unauthorisierte Wandlung, Wirken von Magie gegen eigene Leute:
Wandlung:
Erstes Mal - Ein Schuss ins Standbein.
Zweites Mal - Erstickungsstrafe durch Lederhalsband, zusätzlich Schüsse in beide Beine.
Drittes Mal - Ausschluss aus der Familie.

Unauthorisiertes Wirken von Magie auf Eigene:
Heilmagie - Strafmaß nach Entscheid des Bezauberten (kann auch ausbleiben).
Unschädliche Magie - Strafmaß nach Entscheid des Bezauberten oder Ranghöchsten (nicht ausbleibend).
Schädliche Magie - Körperstrafe nach Schwere der Magie. Ausschluss bei mehrfachem Vergehen.

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Mangelnde (Aus-)Bildung:

Selber Schuld.

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Widerworte gegen Ranghöheren/Missachtung des Recht des Stärkeren:

Anwärter oder Handlanger:
Keine Aufnahme.

Getreue:
Strafmaß nach Entscheid des betroffenen Ranghöheren/Stärkeren, Absegnen oder eventuelle Änderung der Strafe durch Ranghöchsten. Bleibt nicht aus.

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Einbringen/Einweihen von Minderjährigen:

Anwärter oder Handlanger:
Keine Aufnahme.

Getreue:
Siehe Bruch der Schweigepflicht.

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Triebsamkeit/Hurerei:

Anwärter oder Handlanger:
Keine Aufnahme.

Getreue:
Erstes Mal - Heiße Substanzen/Mineral in den Schritt "fallen" lassen.
Zweites Mal - Aussetzen längerer Hitze.
Drittes Mal - Hitze bis zur dauerhaften Verstümmelung.

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"Mutterschutz":
Für alle: Ist man der einzige Elternteil von minderjährigem Nachwuchs, bleibt der Erhalt "wertvollerer" Aufgaben aus, um ein (relativ) unbeschwertes Aufwachsen des Nachwuchses zu gewährleisten. Stattdessen fallen bürokratische Aufgaben an.

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Befehlsverweigerung:

Anwärter oder Handlanger:
Erstes Mal – Prügelstrafe.
Zweites Mal – Keine Aufnahme.

Getreue:
Erstes Mal – Kreis um den Kehlkopf ritzen.
Zweites Mal – Senkrechter Schnitt über den Kehlkopf.
Drittes Mal – Waagerechter Schnitt durch den Kehlkopf.

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Aktivität zwischen verschiedenen Organisationen:  

Anwärter und Handlanger:
Leichtes Vergehen (Beleidigung, Denunzierung) - Prügelstrafe.
Schweres Vergehen (Schließen von Bündnissen, Kriegserklärungen, Mord) - Keine Aufnahme, Abladen von Schuld, Alleine stehen lassen.

Getreue:
Leichtes Vergehen - Prügelstrafe.
Schweres Vergehen - Schwere Prügelstrafe, Rangrücksetzung, bei kritischen Folgen Tod.

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Erniedrigung innerhalb der Familie zum Amusement/eigener Chancenverbesserung:
 
Anwärter oder Handlanger:
Herabwürdigende Strafarbeit gewählt durch Erniedrigten, mit Rücksprache eines Ranghöheren (ab Münze oder Klinge), bei wiederholten Male Prügelstrafe durch versammelte Mannschaft.

Getreue:
Herabwürdigende Strafarbeit oder Strafe durch Ame oder Ticks bestimmt, bei wiederholtem Male stärker werdende Strafen.

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Fehlerhaftes/Schadhaftes Verhalten nach Außen:  

Anwärter oder Handlanger:
Verbale Mahnung im Privaten, Strafarbeit mit Rücksprache eines Ranghöheren, Eigenermessen ab Münze oder Klinge.

Getreue:
Strafe nach Entscheid von je einer Münze und einer Klinge, mit Inkenntnissetzung von Ame oder Ticks, oder Entscheid durch Letztere.

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